Wann muss ein Konzernabschluss erstellt werden?

Grundsätzlich besteht für eine Kapitalgesell- schaft (oder eine Personengesellschaft im Sinne des § 264a HGB) eine Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses, sobald ein hierarchisches Verhältnis zwi- schen zwei Unternehmen entsteht (§ 290 HGB bzw. § 11 Publizitätsgesetz (PublG)).

Wer muss einen Konzernabschluss aufstellen?

Ein Konzernabschluss nach HGB ist gemäß § 290 Abs. 1 HGB von einer Kapitalgesellschaft aufzustellen, wenn diese auf mindestens ein anderes Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss ausüben kann. § 290 Abs. 2 HGB regelt, wann grundsätzlich beherrschender Einfluss besteht.

Was bedeutet Konzernabschluss?

Konzernabschluss ist der Jahresabschluss der wirtschaftlichen Einheit Konzern, bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (Konzern-GuV) (HGB) bzw. Gesamterfolgsrechnung (IAS/IFRS), Konzernanhang (konsolidierter Abschluss) und Kapitalflussrechnung (Bestandteil des Anhangs).

Was ist ein befreiender Konzernabschluss?

2Ein befreiender Konzernabschluß und ein befreiender Konzernlagebericht können von jedem Unternehmen unabhängig von seiner Rechtsform und Größe aufgestellt werden, wenn das Unternehmen als Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über …

Wann muss konsolidiert werden?

Welche Art der Konsolidierung bzw. Berücksichtigung dabei gewählt wird, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Besitzt ein Unternehmen einen Anteil von mehr als 50% an einem anderen Unternehmen, dann wird es dieses in der Regel voll konsolidieren, d.h. alle Vermögenswerte, Schulden etc.

Wann Einzelabschluss und Konzernabschluss?

Mutterunternehmen eines Konzerns müssen neben dem Jahresabschluss (Einzelabschluss) zusätzlich einen Konzernabschluss aufstellen. Während der Jahresabschluss das einzelne Unternehmen abbildet, fasst der Konzernabschluss die Geschäftstätigkeit sämtlicher einzubeziehender Konzernunternehmen zusammen.

Wer muss konsolidieren?

Nach § 290 Abs. 2 HGB ist konsolidierungspflichtig, wer als Mutterunternehmen mindestens ein Tochterunternehmen mittelbar oder unmittelbar beherrscht.

Wie funktioniert ein Konzernabschluss?

Zur Erstellung des Konzernabschlusses werden zunächst die Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen vereinheitlicht und zu einem Summenabschluss summiert. Anschließend wird dieser durch Konsolidierungsmaßnahmen um die Verflechtungen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Konzernunternehmen bereinigt.

Was ist ein Konsolidierungskreis?

1. Begriff: Bezeichnung für die in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen. 2. Regelungen nach HGB: Nach § 294 HGB Mutterunternehmen sowie alle Tochterunternehmen; auch Gemeinschaftsunternehmen, die gemäß § 310 HGB nach der Methode der Quotenkonsolidierung einbezogen werden.

Wie besteht die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses?

Grundsätzlich besteht für eine Kapitalgesell- schaft (oder eine Personengesellschaft im Sinne des § 264a HGB) eine Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses, sobald ein hierarchisches Verhältnis zwi- schen zwei Unternehmen entsteht (§ 290 HGB bzw. § 11 Publizitätsgesetz (PublG)). Ein Konzernabschluss ist aufzustellen,

Was sind die Voraussetzungen für einen Konzernabschluss?

Andere Unternehmen, die nicht Kapital­gesell­schaften sind, sind dann zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet, wenn an drei auf­ein­ander­folgenden Stichtagen jeweils mind. zwei der folgenden im Publizitätsgesetz genannten Kriterien überschritten werden: Konzernbilanzsumme größer als 65 Mio.

Wie groß ist der Konzernabschluss?

Konzernbilanzsumme größer als 65 Mio. Euro; Konzernumsatzerlöse größer als 130 Mio. Euro; mehr als 5.000 Konzernarbeitnehmer. Der Konzernabschluss ist zusammen mit dem Konzernlagebericht, dem Bestätigungsvermerk des Abschluss­prüfers bzw. dem Versagungsvermerk und dem Berichts des Aufsichtsrats, sofern einschlägig, offenzulegen.

Was ist eine Publizitätspflicht bei Konzernen?

Publizitätspflicht bei Konzernen – zwischen Einzelabschluss- und Konzernbilanz. Gemäß § 290 HGB müsste jedes Mutterunternehmen im Konzern, also in mehrstufigen Konzernen neben der obersten Mutter auch jede Tochter, die zugleich Mutter ist, einen Konzernabschluss und -lagebericht für ihren Teilkonzern erstellen (sogenanntes Tannenbaumprinzip).